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Stadtregeln

notwendige Mehrheiten bei Abstimmungen:

 

  • Verfassungsänderungen: 2/3 Mehrheit aller Bürger

  • Einbürgerung, Ausbürgerung, Blacklist-Einträge: 50% der Bürger bei Antragstellung

  • Bauvorhaben: Einstimmig durch den Stadtrat zuzüglich aller, die besonderes Interesse bekundet haben, ist dies nicht zu erreichen: relative Mehrheit der Stimmen nach einer vollen Woche

  • Ab- und Anschalten von Spielen: wie bei Bauvorhaben, Notbeschlüsse aufgrund von Versorgungsengpässen möglich.
  • Diejenigen, die mindestens 2 Monate nicht ins interne Forum geschaut haben, müssen für die Erlangung von Mehrheiten (intern wie extern) nicht berücksichtigt werden, solange sie sich nicht äußern.


 




  

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